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   OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - I-22 U 15/04   

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https://dejure.org/2004,17201
OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - I-22 U 15/04 (https://dejure.org/2004,17201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2004 - I-22 U 15/04 (https://dejure.org/2004,17201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2004 - I-22 U 15/04 (https://dejure.org/2004,17201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschriebene Stundenlohnzettel können Stundenlohnabrede begründen! (IBR 2005, 669)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 153 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1994 - VII ZR 186/93

    Formularmäßige Verneinung der Vertretungsmacht eines Bauleiters; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft zwar regelmäßig nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen (BGH NJW-RR 1995, 80, 81; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215, 216), kann jedoch zumindest im Einzelfall auch weiter gehen (vergl. HansOLG, BauR 2000, 1491, 1492: Abzeichnung von Stundenzetteln auch Anerkenntnis hinsichtlich einer grundlegenden Abrechnung nach Arbeitsstunden).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2000 - 23 U 78/99

    VOB-Vertrag: Prüfbarkeit einer Stundenlohnabrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Dabei ist für die Wirkung eines Schuldanerkenntnisses regelmäßig erforderlich, dass die Stundenzettel die Arbeiten nachvollziehbar und detailliert beschreiben (OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1470, 1471; OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114, 115).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 154/99

    Prüfung der Abschlagsrechnung durch Architekten - Unklarheiten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Dabei stellt die Zahlung auf eine Abschlagsrechnung insgesamt zwar kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, weil ihr der abschließende Charakter einer geprüften Schlussrechnung fehlt (vergl. auch Senatsentscheidung vom 11.2.2000, BauR 2001, 806, 807 f.).
  • OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 189/99

    Beweiskraft des Stundenzettels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft zwar regelmäßig nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen (BGH NJW-RR 1995, 80, 81; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215, 216), kann jedoch zumindest im Einzelfall auch weiter gehen (vergl. HansOLG, BauR 2000, 1491, 1492: Abzeichnung von Stundenzetteln auch Anerkenntnis hinsichtlich einer grundlegenden Abrechnung nach Arbeitsstunden).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1993 - 8 U 251/93

    Voraussetzungen eines Werklohnanspruchs für Stundenlohnarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Dabei ist für die Wirkung eines Schuldanerkenntnisses regelmäßig erforderlich, dass die Stundenzettel die Arbeiten nachvollziehbar und detailliert beschreiben (OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1470, 1471; OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114, 115).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 5 U 259/93

    Unterschriebene Rapporte: Ausschluß von Einwänden?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
    Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft zwar regelmäßig nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen (BGH NJW-RR 1995, 80, 81; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215, 216), kann jedoch zumindest im Einzelfall auch weiter gehen (vergl. HansOLG, BauR 2000, 1491, 1492: Abzeichnung von Stundenzetteln auch Anerkenntnis hinsichtlich einer grundlegenden Abrechnung nach Arbeitsstunden).
  • KG, 10.10.2006 - 21 U 75/04

    Vollmacht des Architekten zur Aushandlung des Bauvertrages: Anscheinsvollmacht

    Im übrigen wird auf die Ausführungen des Landgerichts (UA Seite 15) Bezug genommen (vgl. im übrigen OLG Düsseldorf IBR 2005, 669).

    Die Abschlagszahlung beinhaltet zwar regelmäßig kein Anerkenntnis der Berechtigung (OLG Hamm BauR 2002, 1105; Werner/Pastor aaO Rn. 1224), hier kam aber in der Zahlung zum Ausdruck, daß an der Berechtigung zur Erweiterung des Leistungssolls durch den Architekten kein Anlaß zu Zweifeln dem Grunde nach bestand (vgl. BGH BauR 1983, 165, 166; s.a. OLG Düsseldorf IBR 2005, 669).

    Dieses Einverständnis ist noch einmal in der Übersendung der korrigierten Schlußrechnung durch den bevollmächtigten Architekten an die Klägerin zum Ausdruck gekommen (vgl. OLG Düsseldorf IBR 2005, 669 zu einer besonderen Situation bei der Unterzeichnung und Bezahlung von Stundenlohnzetteln).

    Die Abschlagszahlung bedeutet zwar kein Anerkenntnis der Berechtigung der Forderung (OLG Hamm BauR 2002, 1105; Werner/Pastor aaO Rn. 1224), hier kam aber in der Zahlung zum Ausdruck, daß an der Berechtigung zur Erweiterung des Leistungssolls durch den Architekten kein Anlaß zu Zweifeln dem Grunde nach bestand (vgl. BGH BauR 1983, 165, 166; s.a. OLG Düsseldorf IBR 2005, 669).

  • BGH, 22.09.2005 - VII ZR 245/04
    OLG Düsseldorf - Az. I-22 U 15/04 vom 10.09.2004.
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